Leistungen

Lieber Arzt,
liebe Interessenten,

ich erhalte nahezu täglich Anfragen, wie z.B.

  •  Können Sie mal schnell auf meine Unterlagen gucken?
  • Reichen meine Unterlagen aus?
  • Ist mein Studienhandbuch (Curriculum) vollständig?
  • Welche Zeugnisse und Nachweise fehlen mir?
  • Kann ich auf die Kenntnisprüfung verzichten?
  • Welches Bundesland ist am besten für mich?
  • Sind meine Unterlagen ausreichend um die KP zu vermeiden?
  • Geben Sie mir einen Rat, wie ich meine Approbation erreichen kann!
  • Können Sie meinen Approbationsantrag begleiten?

Sie erwarten von mir eine sachverständige Auskunft, die ich so nicht geben kann ohne die Unterlagen detailliert geprüft zu haben.

Mit einer schnellen Auskunft kann ich nicht dienen.

Nachfolgend einige Details, wie ich für Sie tätig werden kann. Ich spreche die Details gerne mit Ihnen telefonisch durch. Bitte beachten Sie unbedingt eventuell laufende Fristen der Behörden.

BVFS – Approbationsgutachten für Mediziner

Ich bin seit mehreren Jahren für unzählige Mediziner tätig und habe bereits bei zahlreichen Approbationen als Sachverständiger entscheidend mitgewirkt.

Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen kurz vorstelle:

 ——————–

 Phase 1 kostenloses Telefonat

Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 – 911 216.

Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Skype Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation.

Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
——————–

Phase 2 Ersteinschätzung 

Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen oder ein Curriculum zu bewerten) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen.  Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind.

Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon. Oft kann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.

Mein Pauschalhonorar hierfür beträgt 680 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
——————–

Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht

Nachdem ich in der Phase 2 erst einmal festgestellt habe, ob das Curriculum des Drittlandes, die Ausbildung an Ihrer medizinischen Fakultät eventuell den deutschen Normen entspricht und ob sich die entscheidenden Fächer nach EU-Norm wiederfinden, erfolgt eine eventuell notwendige tabellarische Aufbereitung unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge.  Oft finden sich auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Defizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind und dieses in den Gutachten nicht berücksichtigt wird.  Die Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin und gibt Ihnen einen Stand Ihrer Approbationsunterlagen.

 Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt immer von einer Einschätzung der Behörde ab.

 Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine schriftliche Bewertung (Dokumentation), die einen möglichen detaillierten Vergleich enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt „wesentliche Unterschiede“ vorliegen.

 Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt 1.800 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.

Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr verrechnet und es wird nur eine Restzahlung von Brutto 1.000 Euro fällig.

Ich selber leiste keine Rechtsberatung. 
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig. Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt her.
——————–
Nehmen Sie für weitere Details und Fragen einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf und geben Sie mir Ihre Daten für eine eventuelle Auftragserteilung unter www.approbations.info/kontakt

Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot.

Rückfragen?  Gerne unter 02206 – 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.

24 Stunden – Hotline Approbation oder skype  „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme.