Die direkte Kenntnisprüfung wird zum Regelfall der Anerkennung ärztlicher, zahnärztlicher oder pharmazeutischer Berufsqualifikation aus Drittstaaten. Das Verfahren der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch wahlweise angeboten.
Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich.